Welche Impfungen sind notwendig für Ihren Welpen?

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Das Thema «Impfen» macht vielen HundebesitzerInnen Kopfzerbrechen. Welche Impfungen sind obligatorisch für Ihren Welpen, in welchem Intervall sollten Sie Ihren Welpen impfen, auf welche Impfungen können Sie verzichten? Lesen Sie hier das Grundlegende zum Thema, und entscheiden Sie selber, was für Ihren Welpen richtig ist.

Impfempfehlungen für Ihren Hund

In der Schweiz gibt es zwei Kommissionen für Impfempfehlungen:

  • Die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK)
  • Die World Small Animal Veterinary Association (WSAVA) 

Credo bei der Impffrage sollte immer sein: «So wenig wie möglich, so häufig wie nötig.»

Impfungen sind nach wie vor die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung für die Wirksamkeit sind eine vollständige Grundimmunisierung sowie anschliessende Wiederholungsimpfungen. Die Impf-Antigene und -Intervalle sollen optimal auf das einzelne Tier abgestimmt werden, um einen bestmöglichen Impfschutz zu erreichen.

In welchem Alter sollten Welpen geimpft werden?

Die mütterlichen Antikörper bieten eine ausreichende Immunität bis zum Alter von ca. 16 Wochen. Welpen werden in der Regel in der 8. bis 9., 12. und 16. bis 17. Lebenswoche geimpft. Danach wieder im 15. bis 16. Lebensmonat. Dann ist die sogenannte Grundimmunisierung abgeschlossen.

Gewisse Impfungen werden in regelmässigen Abständen aufgefrischt.

Alle Impfungen werden im Impfpass eingetragen.

Welche Impfungen gehören zur Grundimmunisierung?

Die Grundimmunisierung umfasst die folgenden weltweit empfohlenen sogenannten Core-Impfungen gegen:

  • Staupe (D)
    Virusinfektion, diverse Symptome bis zu Nervenschädigungen.
  • Hepatitis (H)
    Ansteckende Leberentzündung, kann tödlich verlaufen.
  • Parvovirose (P)
    Virusinfektion, schlechtes Allgemeinbefinden, blutige Durchfälle, bei Welpen oft tödlich.
  • Leptospirose (L) (in der Schweiz nicht überall)
    Bakterielle Infektion, wird durch Urin von infizierten Nagetieren wie Eichhörnchen, Ratten, Mäusen usw. übertragen. Zu finden in Wasserstellen, Pfützen, ist auf den Menschen übertragbar.
  • Tollwut (T)
    Virusinfektion, verläuft meist tödlich, ist auf den Menschen übertragbar, CH tollwutfrei, aber Grenzländer nicht.

Wann sind Wiederholungs- und Auffrischungsimpfungen nötig?

Die Grundimmunisierung wird erst mit den Impfungen im Alter von ca. 16 Monaten abgeschlossen. Das Ziel ist es, Hunde möglichst optimal zu schützen, aber gleichzeitig das Risiko unerwünschter Reaktionen so niedrig wie möglich zu halten. 

Bei einigen Impfungen werden deshalb die progressiveren Richtlinien der WSAVA befolgt, wonach Wiederholungsimpfungen gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose höchstens (!) alle 3 Jahre erfolgen, da die Impfschutzdauer je nach individuellem Ansprechen deutlich länger ist. Aus diesem Grund führen viele TierärztInnen auch gerne Impftiter-Tests durch, die eine allfällige Notwendigkeit einer Wiederholungsimpfung aufzeigen (siehe weiter unten).

Gegen Tollwut muss für den Grenzübertritt alle 3 Jahre geimpft werden. Wiederholungsimpfungen gegen Leptospirose sollten jährlich erfolgen, vorzugsweise Anfang Frühling. Die Zwingerhusten-Impfung wird jährlich oder nach Bedarf wiederholt. Bitte erkundigen Sie sich vor einem geplanten Tierheim-Aufenthalt über die erforderlichen Impfungen.

Überprüfung des Impfschutzes mittels Impftiter-Test

Ob ein Hund bereits 3 Jahre nach der Grundimmunisierung wieder gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose geimpft werden muss oder ob noch weiter zugewartet werden darf, kann mittels Titer-Test abgeklärt werden. Diesen Test gibt es auch als Schnelltest, sodass das Resultat innert kurzer Zeit nach der Blutentnahme vorliegt und eine allfällig nötige Impfung während derselben Konsultation verabreicht werden kann.

Selbstverständlich gibt dieser Test auch bei unklarem Impfstatus und bei zweifelhaftem Ansprechen des Immunsystems Auskunft. Dieser Test wird von der WSAVA wärmstens empfohlen.

Sind Tollwutimpfung und weitere Impfungen für Ihren Welpen nötig?

Die Tollwutimpfung ist in der Schweiz nicht mehr obligatorisch, für Grenzübertritte aber zwingend. Die Impfung sollte nicht vor einem Alter von 3 Monaten erfolgen, und der Abstand zu anderen Impfungen sollte mindestens 2 Wochen betragen. Wiederholungsimpfung alle 3 Jahre.

Die Zwingerhusten-Impfung gehört nicht zu den wirklich wichtigen sogenannten Core-Impfungen. Sie besteht aus 2 Komponenten, einerseits dem caninen Parainfluenzavirus (Pi), das häufig als Komponente in der Mehrfachimpfung enthalten ist, andererseits dem Bakterium Bordetella bronchiseptica, gegen welches zurzeit in der Schweiz nur intranasal und kombiniert mit dem Parainfluenzavirus geimpft werden kann.

Diese Impfung wird häufig von Tierpensionen verlangt. Es braucht nur eine einzige Impfung zur Erlangung eines Schutzes.

Da am Zwingerhustenkomplex mehrere Erreger beteiligt sind, kann die Impfung einen Zwingerhustenausbruch nicht verhindern, sondern nur die Symptome vermindern und die Dauer verkürzen.

Welche Impfpässe für Hunde gibt es?

Es gibt pro Land eigene Impfpässe oder eben auch einen EU-Heimtierausweis.

Wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland fahren möchten, dann brauchen Sie diesen EU-Impfpass. Er enthält den Namen des Tieres, die Chipnummer, Name und Adresse von der HundehalterIn, den Namen der TierärztIn sowie alle gültigen Impfungen.

Da der EU-Impfpass nur geringfügig teurer ist, empfehlen wir immer, diesen ausstellen zu lassen.

Von Anfang an alles richtig machen?

Ein Welpe braucht, wie ein Baby auch, eine gute Erziehung. Befassen Sie sich im Vorfeld bereits mit dem Thema Welpenerziehung

 

Mehr zum Thema Welpenhaltung, finden Sie in unserer Welpenfibel, die Sie hier herunterladen können:

Download Welpenfibel


Für noch offene Fragen zur Gesundheit Ihres Welpen kontaktieren Sie Ihren Berater oder unseren ANiFiT-Kundenservice.

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